WHO – künfitge Pandemien der Global Health Security 20.12.21
8. Mai 2022100 Tage Konzept von Erkennung bis zum Impfstoff ?
Dr. Silvia Behrendt ist Verwaltungsjuristin und Pandemie-Rechtlerin
Wir werden in die Verbesserung von Ansätzen für die biologische Sicherheit und
Biosicherheit investieren, da sie sich auf die Kernkapazitäten der Internationalen
Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) beziehen und zur globalen Gesundheitssicherheit
beitragen, um vermeidbare biologische Risiken zu reduzieren. (…) Wir bekräftigen die
zentrale Rolle der WHO bei der Vorbereitung und Reaktion auf gesundheitliche Notlagen und
wir sind bestrebt, die Rolle der WHO in dieser Hinsicht zu stärken. Wir betonen die
Bedeutung von verbesserter Umsetzung und Einhaltung der IGV. Wir unterstützen auch
Initiativen wie die Global Health Security Agenda und Global Health Security Initiative zur
Unterstützung der zentralen Koordinierungsrolle der WHO und betonen die Notwendigkeit
eine schnelle Reaktion auf neu auftretende Bedrohungen durch Infektionskrankheiten zu
ermöglichen. 39 40 41
http://www.ghr.agency/?p=6672
Silvia Behrendt / Amrei Müller, Vergisst die WHO über ihren sicherheitsfokussierten
Ansatz der Covid-19-Pandemiebekämpfung den Menschenrechtsschutz?, in: Jusletter 20. Dezember
2021
Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)
Dies schliesst die Möglichkeit ein, über die sog. Emergency Use Listing Procedure
(EULP) sog. globale Notfall-Listungen für bislang nicht regulär zugelassene, neue
Arzneimittel, einschliesslich Impfstoffe, zu erteilen. Auch die Europäische Union (EU) sowie
die USA knüpfen ihre Notfallzulassungen für Medizinprodukte an das Vorliegen eines von der
WHO erklärten PHEIC. Diese «Krisenmedikamente» erhalten ihre nationale Notfallzulassung
oder WHO Notfall-Listung trotz unvollständiger Zulassungsunterlagen, beispielsweise trotz
fehlender Studienergebnisse aus Tierversuchen oder klinischen Studien. Damit werden
reguläre arzneimittelrechtliche Vorschriften auf Grund eines PHEIC ausgesetzt,